Externer Datenschutzbeauftragter
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Datenschutzbeauftragter kann eine natürliche Person oder ein Unternehmen sein, das von einem Unternehmen oder einer öffentlichen Stelle bestellt wird, um die Einhaltung des Datenschutzes sicher zu stellen und zu überwachen.
Er ist verpflichtet, Unternehmen über bestehende datenschutzrechtliche Pflichten aufzuklären und deren Einhaltung überwachen.
Er ist erster Ansprechpartner für die Anfragen von Behörden und Betroffenen.
Er führt das Verarbeitungsverzeichnis (früher Verfahrensverzeichnis).
Der Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt Unternehmen bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO.
Er ist Ansprechpartner für Geschäftsführung, Mitarbeiter und Vertrieb und Marketing in allen Fragen im Umgang mit Nutzer- und Kundendaten.
Wen betrifft die DSGVO?
Die neue DSGVO betrifft nicht nur Online-Shops oder Unternehmen mit tausenden Kundendaten. Sondern auch kleine bis große Unternehmen. Die DSGVO betrifft wirklich JEDES Unternehmen – und nicht nur die, die im Internet aktiv sind: Kundendaten, Newsletter, Nutzer-Tracking, Werbung auf Social-Media-Kanälen, die eigene Datenschutzerklärung.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Sie brauchen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) laut DSGVO alle Unternehmen,
Muss ich einen externen oder internen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile:
Der interne Datenschutzbeauftragte ist Verständlicherweise „näher am Geschehen“, also dem Prozess des Unternehmens. Der Nachteil dabei: Natürlich kann er sich den Weisungen seiner Vorgesetzten nie ganz entziehen, und genau das darf der Datenschutzbeauftragte – keine Weisungen. Nicht jeder interne Mitarbeiter kann als Datenschutzbeauftragter eingestellt werden. Beispielsweise darf der Geschäftsführer aufgrund möglicher Interessenkonflikte nicht der Datenschutzbeauftragte des eigenen Unternehmens sein.
Für externes Datenschutzbeauftragte bestehen solche Gefahren nicht. Darüber hinaus ergeben sich im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten keine Fragen zur Kündigung und zum Kündigungsschutz. Dies kann einen größeren Aufwand erfordern, um sich mit den Unternehmensabläufen vertraut zu machen. Darüber hinaus ist der Datenschutzbeauftragte bei Fragen oder Beschwerden nicht immer sofort erreichbar
Was kostet ein Datenschutzbeauftragter eigentlich?
Datenschutz ist immer eine separate Leistung, abhängig von der jeweiligen Ausgangssituation des Unternehmens, dem erforderlichen Schutzniveau etc. Die damit verbundenen Kosten sind so individuell wie die Leistung.
Als groben Richtwert kann man dennoch sagen, dass ein externer Datenschutzbeauftragter mit der „Grundabdeckung“ der unerlässlichen Pflichten ab ca. 50 bis 200 € im Monat beauftragt werden kann. Mit der Komplexität und dem Umfang der Leistungen steigt nichtsdestotrotz wie mitgeteilt ebenso der Preis. Dagegen entstehen beim internen Datenschutzbeauftragten nicht in dieser Art hohe Unkosten, allerdings ebenfalls hier entstehen welche, zum Beispiel von Seiten Fortbildung.
Lassen Sie sich im Zuge den Unkosten für den Datenschutzbeauftragten gleichwohl nicht von der vermeintlichen kosteneffektiven Mitarbeiter-Variante täuschen. Kalkulieren Sie exakt seitens, ob ein externer Datenschutzbeauftragter nicht die kostengünstigere Wahl für Ihr Firmen ist. Aber denken Sie fortlaufend daran: Ihr zukünftiger Datenschutzbeauftragter soll nicht ausschließlich preiswert sein, an Stelle ebenso Qualifikationen mitbringen.
Es ist empfehlenswert, keinen Angestellter aus Ihrer eigenen Firma zum Datenschutzbeauftragten zu ernennen – denn wenn Verstoß fällt ist Unabhängigkeit gefragt.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die DSGVO?
Die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes vor. Der Sinn hinter diesen hohen Bußgeldern ist, dass auch gegen global agierende Unternehmen vorgegangen werden kann.
Wenn Sie sich mit der neuen Rechtslage der DSGVO auseinandergesetzt haben und entsprechend reagieren, brauchen Sie sich jedoch keine Sorgen, um solche Bußgelder zu machen.